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News

3022Ergebnisse
  • 27. November 2025

    Schweizer Unternehmensgruppen treiben die Beschäftigung voran, ausländische Multinationale den Umsatz

    2024 waren 2,14 Millionen Personen in einer Unternehmensgruppe beschäftigt, 0,8% mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme ist hauptsächlich inländisch kontrollierten Multinationalen zuzuschreiben, die einen Beschäftigungsanstieg um 1,4% verzeichneten. Sie beschäftigten nahezu die Hälfte der Arbeitnehmenden aller in der Schweiz tätigen Unternehmensgruppen. In Bezug auf den Umsatz hatten die ausländisch kontrollierten Multinationalen das grösste Gewicht: Sie trugen knapp zwei Drittel zum Gesamtumsatz aller Unternehmensgruppen bei. Dies geht aus den neuesten Ergebnissen der Statistik der Unternehmensgruppen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

  • 27. November 2025

    Berufliche Vorsorge 2024: Trend setzt sich fort, Neurentnerinnen und Neurentner setzen vermehrt auf Kapitalbezüge

    Im Jahr 2024 ging die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger einer neuen Rente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) im Vergleich zu den Vorjahren erneut zurück. Die Zahl der Beziehenden neuer Kapitalleistungen nahm hingegen weiter zu. Von den Personen, die 2024 eine neue Leistung einer Pensionskasse bezogen, beanspruchten 45% ausschliesslich eine Kapitalleistung, 36% ausschliesslich eine Rente und 19% eine Kombination aus Rente und Kapital. 92% der Arbeitnehmenden zahlen Beiträge an die 2. Säule. Dieser Anteil ist bei den Männern grösser als bei den Frauen. Dies sind einige Ergebnisse der Statistik zur Alterssicherung des Bundesamtes für Statistik (BFS).

  • 26. November 2025

    Die Schweiz, Europa und die Welt

    Rede von Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) anlässlich des European Economic Forums in Luzern – Es gilt das gesprochene Wort

  • 26. November 2025

    Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

    Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis in Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024Finanzielle Unterstützung bei Kosten zur Wiederherstellung öffentlicher Gemeindeinfrastruktur infolge der Unwetter vom Sommer 2024. Ziel ist, dass den am stärksten betroffenen Gemeinden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Für die Umsetzung auf Bundesebene werden zwei aufeinander abgestimmte Beschlüsse vorgelegt: Ein Bundesgesetz und ein Kreditbeschluss.Datum der Eröffnung: 26. November 2025Vernehmlassungsfrist: 12. März 2026

  • 26. November 2025

    Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

    Teilrevision der Gewässerschutzverordnung (GSchV)Anhang 2 Ziffer 11 Abs. 3 Tabelle Nr. 4 GSchV wird mit ökotoxikologischen Anforderungen für sieben weitere Pestizide ergänzt, die in Schweizer Gewässern Konzentrationen erreichen, die für Wasserlebewesen schädlich sein können.Datum der Eröffnung: 26. November 2025Vernehmlassungsfrist: 12. März 2026

  • 26. November 2025

    Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

    Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche AktiengesellschaftDie neue Rechtsform trägt den veränderten sicherheitspolitischen Bedürfnissen besser Rechnung als die heutige privatrechtliche AG. Zudem verfügt der Bund so über wirksamere und präziser umschriebene Steuerungsinstrumente. Damit schafft der Bundesrat Rechtssicherheit und berücksichtigt im Parlament geäusserte Kritikpunkte.Datum der Eröffnung: 26. November 2025Vernehmlassungsfrist: 23. März 2026

  • 26. November 2025

    Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

    Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der AbwasserreinigungsanlagenUm Verunreinigungen des Trinkwassers zu verhindern, müssen die Gebiete, in denen Grundwasser durch versickerndes Regenwasser neu gebildet wird, besser geschützt werden. Dazu müssen die Kantone diese Gebiete, die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen, bezeichnen. Die heutige Regelung, wonach die Kantone für verunreinigte oder gefährdete Grundwasserfassungen Zuströmbereiche bezeichnen müssen, wird von der Gewässerschutzverordnung auf Stufe Gewässerschutzgesetz gehoben. Zudem werden die Kantone neu verpflichtet, für alle Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung Zuströmbereiche zu bezeichnen.Die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) muss verbessert werden, um dem technischen Standard zu entsprechen und die Grenzwerte im Gewässer einzuhalten. Dafür werden neue Anforderungen an die Reinigungsleistung der ARA hinsichtlich der Elimination von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen auf Verordnungsstufe festgelegt. Damit die zusätzlichen Massnahmen zur Elimination der organischen Spurenstoffe über die bestehende Abwasserabgabe des Bundes mitfinanziert werden können, muss auf Gesetzesstufe der maximale Abgabesatz erhöht und die Abgabeerhebung bis 2050 verlängert werden.Die Bedingungen für eine Befreiung von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation wird für Landwirtschaftsbetriebe mit Nutztierhaltung vereinheitlicht.Datum der Eröffnung: 26. November 2025Vernehmlassungsfrist: 12. März 2026

  • 26. November 2025

    Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern

    Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV; Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause; Eröffnung des VernehmlassungsverfahrensEs handelt sich um die Ausführungsbestimmung von Art. 14 Abs. 5 nELG, der im Rahmen der ELG-Revision vom Parlament eingeführt worden ist. Es geht dabei um die Regelung des Anspruches auf Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause von Personen die zeitweise zu Hause und im Heim leben.Datum der Eröffnung: 26. November 2025Vernehmlassungsfrist: 9. März 2026

  • 26. November 2025

    Anwendung der Ventilklausel gegenüber Kroatien: Der Bundesrat nimmt Stellung

    An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zur Ventilklausel gegenüber Kroatien gefällt. Sollte die Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte bis zum 31. Dezember 2025 einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wird er die Ventilklausel einseitig anwenden. Für die Einreise arbeitswilliger Kroatinnen und Kroaten in die Schweiz könnten damit ab 2026 wieder Kontingente gelten.

  • 26. November 2025

    Bundesrat schnürt Paket zur Verbesserung der Trinkwasser- und Gewässerqualität

    Um den Schutz des Trinkwassers, des Grundwassers sowie der Seen und Flüsse zu stärken, schlägt der Bundesrat vor, das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung zu revidieren. Er hat dazu am 26. November 2025 beide Vernehmlassungen eröffnet. Sie dauern bis am 12. März 2026.

  • 26. November 2025

    Umsetzung Kostendämpfungspaket 2: Neue Regeln zu Referenztarifen, Laboratorien und Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns

    Mit dem Kostendämpfungspaket 2 hat das Parlament im März 2025 verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen. Die nötigen Ausführungsbestimmungen erfolgen in drei separaten Verordnungsänderungen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet. Darin enthalten sind Anpassungen bei den Referenztarifen für eine schweizweit freie Spitalwahl, bei den Anforderungen an die Laboratorien sowie bei der Bestimmung des Beginns einer Schwangerschaft.

  • 26. November 2025

    Unterstützung für den «Gaza Peace Plan»

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 konkrete Massnahmen zur Unterstützung für den von USA vorgelegten «Gaza Peace Plan for peace in the Middle East»  beschlossen. Die Schweiz stellt insgesamt 23 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe in Gaza bereit, insbesondere für notleidende Kinder. Zudem sollen die palästinensischen Institutionen gestärkt und die regionale Stabilität gefördert werden. Mit diesem zusätzlichen Beitrag zu den 127 Millionen Franken, die seit Oktober 2023 bereitgestellt wurden, erhöht sich die humanitäre Unterstützung der Schweiz auf insgesamt 150 Millionen Franken.