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Medienkonferenz: Lancierung des Nationalen Rats für Armutsfragen
Im Jahr 2024 genehmigte der Bundesrat die Schaffung einer Struktur zur Prävention und Bekämpfung von Armut auf nationaler Ebene. Der Nationale Rat für Armutsfragen ist ein Bestandteil dieser Struktur. Als unabhängiges Gremium ist er die Stimme der Menschen mit Armutserfahrung. Er vertritt deren Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden und den Organisationen. Der Rat organisiert am 9. November 2026 seine erste Medienkonferenz, um sich vorzustellen, seine Rolle und seine Arbeitsweise zu erläutern und seine Prioritäten darzulegen. Am Nachmittag findet in Anwesenheit von Fachleuten und politischen Persönlichkeiten eine Lancierungsveranstaltung statt. (Medienkonferenz: Montag, 9. November 2026, 10 bis 11 Uhr, Generationenhaus, Bahnhofplatz 2, Bern)
Auskunftstelle für Vergiftungen: Bund will Finanzierung gesetzlich langfristig absichern
Die Finanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, ist nicht ausreichend geregelt. Der Bundesrat sprach sich daher im Herbst 2025 für eine Kostenbeteiligung mit den Herstellerfirmen aus, deren Produkte Vergiftungen verursachen können. Da auf freiwilligem Weg keine Einigung erreicht wurde, setzt der Bundesrat wie angekündigt auf gesetzliche Anpassungen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat er eine entsprechende Vorlage zur Mitfinanzierung durch die Herstellerfirmen in die Vernehmlassung gegeben.
Kurzarbeit: Bundesrat plant schrittweise Rückkehr zur Normalität
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 die Rahmenbedingungen für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) diskutiert. Angesichts der verbesserten Wirtschaftslage beabsichtigt er eine schrittweise Normalisierung bei der Entschädigung der Kurzarbeit.
Dringliche Kredite: Bundesrat lehnt Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ab
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative 24.400 «Dringliche Kredite. Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates verabschiedet. Nach Ansicht des Bundesrates könnte die vorgeschlagene Regelung die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen erheblich einschränken und zu finanziellen und rechtlichen Risiken für den Bund führen. Er beantragt daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Bundesrat passt Mindestbesteuerungsverordnung an
An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst. Er setzt damit zwei gleichlautende parlamentarische Motionen um. Diese verlangen, eine administrative Leitlinie der OECD ein Jahr später als international vorgesehen anzuwenden.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision des SERV-Gesetzes
Der Bundesrat will die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) gezielt auf die künftigen Bedürfnisse der Exportwirtschaft ausrichten. Mit der Teilrevision des SERV-Gesetzes soll das Leistungsangebot modernisiert, der Zugang zu Versicherungsleistungen vereinfacht und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des SERV-Gesetzes eröffnet.
Doppelnamen sind ab dem ersten Januar 2027 wieder möglich
Ehepartnerinnen und Ehepartner können ab dem neuen Jahr wieder einen Doppelnamen tragen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 die entsprechende Änderung im Zivilgesetzbuch (ZGB) auf den ersten Januar 2027 in Kraft gesetzt. Während einer Übergangsfrist können die Personalausweise jedoch weiterhin mit einem abweichenden Allianznamen ausgestellt werden.
Paket für die Wettbewerbsfähigkeit: Erste Erfolge bei der Umsetzung
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Pakets für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft verabschiedet. Knapp ein Jahr nach der Verabschiedung des Pakets zeigt sich eine positive Bilanz: Mehr als 90 Prozent der 60 Massnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. In zahlreichen Bereichen konnten Fortschritte bei der regulatorischen Entlastung der Unternehmen erzielt werden.
Der Bundesrat nimmt Stellung zum CO2-Grenzausgleich für Zementimporte
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative «Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen» verabschiedet. Mit diesem System sollen Unterschiede in den CO2-Kosten der Zementproduktion zwischen der Schweiz und Drittstaaten mit weniger ambitionierter Klimapolitik ausgeglichen werden. Dies trägt dazu bei, die Verlagerung der Zementproduktion und ihrer Emissionen in Drittstaaten zu verhindern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dem Entwurf der UREK-N zum «Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren» zuzustimmen. Aufgrund der aussenwirtschaftlichen Signalwirkung eines solchen Systems empfiehlt er einen Auslösemechanismus vorzusehen.
Bundesrat verabschiedet Bericht zur Einführung eines Behindertenausweises in der Schweiz
Die Europäische Union plant die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises bis im Jahr 2028. Ein Postulat verlangte vom Bundesrat, zu prüfen, wie ein solcher Ausweis für Menschen mit Behinderungen auch in der Schweiz eingeführt werden könnte. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Postulatsbericht verabschiedet. Darin zeigt er drei mögliche Optionen zur Einführung auf.
Publikationshinweis: 38. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls – Bundesrat erteilt Verhandlungsmandat
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 das Verhandlungsmandat für das 38. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls (MOP38) genehmigt. Das Treffen findet vom 2. bis 6. November 2026 in Kigali (Ruanda) statt. Das Abkommen dient der internationalen Zusammenarbeit für die Wiederherstellung der Ozonschicht.
Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat setzt Gesetz und die Ausführungsbestimmungen per 2027 in Kraft
Zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz hat das Parlament am 21. März 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) verabschiedet. Darin wird insbesondere festgehalten, dass Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihres Zivildienstes in einer Zivilschutzorganisation zu leisten. Die Umsetzung dieser Revision erfordert eine Anpassung mehrerer Verordnungen. Diese Änderungen sind grösstenteils organisatorischer sowie administrativer Natur und betreffen in erster Linie die Kantone. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 diese Verordnungsanpassungen gutgeheissen und diese sowie auch das teilrevidierte BZG per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
