Verlängerung der Rahmenverträge «Public Clouds Bund» kann erfolgen
Bern, 08.12.2025 — Die Verlängerung der Rahmenverträge der Bundesverwaltung mit fünf Public-Cloud-Anbietern war wegen einer Beschwerde blockiert. Mit dem Rückzug der Beschwerde kann die Verlängerung nun wie geplant erfolgen.
Wie die Bundeskanzlei am 13. Oktober 2025 informiert hat, war gegen die Verlängerung der Rahmenverträge «Public Clouds Bund» eine Beschwerde eingegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun das Bundesamt für Bauten und Logistik und die Bundeskanzlei informiert, dass die Beschwerde zurückgezogen wurde. Damit ist die Verlängerung rechtskräftig.
Die einmalige Verlängerung der Rahmenverträge um fünf Jahre ist nötig, um eine Versorgungslücke zu schliessen, bis die Swiss Government Cloud (SGC) zur Verfügung steht. Sobald die SGC bereit ist, werden keine neuen Bezüge über die Rahmenverträge «Public Clouds Bund» erfolgen. Mit der übergangsweisen Verlängerung gibt der Bund den Ämtern die nötige Planungssicherheit für den Bezug von Clouddiensten. Die Verlängerung stellt sicher, dass betreffende Anwendungen der Bundesverwaltung weiterhin betrieben werden können (siehe auch Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 12. September 2025 Bundeskanzlei verlängert Rahmenverträge von «Public Clouds Bund» um fünf Jahre).
In Zukunft werden Clouddienste beim Bund grundsätzlich über die SGC bezogen. Diese vereint künftig Cloud-Services von mehreren etablierten Public-Cloud-Anbietern mit einer Private Cloud, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben wird.
Links:
Medienmitteilung vom 12. September 2025 zur Verlängerung der Rahmenverträge
Medienmitteilung vom 13. Oktober über den Eingang einer Beschwerde gegen die Verlängerung
Webseite der Bundeskanzlei zu Clouds in der Bundesverwaltung
