Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Bern, 26.2.2025 - Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern Um die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S zu fördern soll auf Gesetzesstufe eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung eingeführt und ein Anspruch auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige geschaffen werden. Auf Verordnungsstufe soll die Bewilligungspflicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Im Weiteren soll die Teilnahmepflicht an beruflichen Ein- oder Wiedereingliederungsprogrammen auch auf Personen mit Schutzstatus S ausgeweitet werden. Zudem sollen die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zu den kantonalen Integrationsprogrammen zeitlich verlängert werden können. Schliesslich soll der Zugang zum Arbeitsmarkt für in der Schweiz ausgebildete Ausländerinnen und Ausländer erleichtert werden (gemäss Rückweisungsbeschluss des Parlaments zum Geschäft 22.067). Datum der Eröffnung: 26. Februar 2025 Vernehmlassungsfrist: 2. Juni 2025