Der Bundesrat verabschiedet den zweiten freiwilligen Bericht über den Stand der Umsetzung des humanitären Völkerrechts durch die Schweiz
Bern, 23.10.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 den zweiten freiwilligen Bericht über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) durch die Schweiz verabschiedet. Seit der Veröffentlichung des ersten Berichts hat sich der internationale Kontext stark verändert. Die Umsetzung des HVR ist eine Grundvoraussetzung, um in bewaffneten Konflikten ein Mindestmass an Menschlichkeit zu wahren. Unabhängig vom Wandel der Zeit hält die Schweiz an ihrem Engagement fest.