Schweiz und Japan stärken ihre Vereinbarung zu den Bio-Produkten
Bern, 09.06.2026 — Gestützt auf ihre langjährige Handelspartnerschaft haben Japan und die Schweiz am 9. Juni 2026 die Äquivalenz ihrer jeweiligen Standards für die biologische Produktion bestätigt. Gleichzeitig wurde der Anwendungsbereich in Bezug auf die Herkunft biologischer Zutaten für Japan erweitert. Durch die Aktualisierung der Vereinbarung wird der Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Ländern gestärkt und vereinfacht.
Die Schweiz und Japan haben über die Jahre mehrere Vereinbarungen im Bereich Bio-Produkte abgeschlossen. Japan hat 2003 das Schweizer System für die biologische Produktion anerkannt. Seit 2013 ist diese Anerkennung nicht mehr einseitig, sondern beruht auf Gegenseitigkeit. 2020 wurden die biologische Tierhaltung und die tierischen Erzeugnisse in den Anwendungsbereich aufgenommen und 2026 wurde nun die geografische Herkunft der biologischen Zutaten von in Japan verarbeiteten Bio-Produkten erweitert. Diese Entwicklung ist vergleichbar mit derjenigen von Vereinbarungen anderer Handelspartner Japans, die in letzter Zeit ebenfalls aktualisiert wurden. Somit war es sinnvoll, die gegenseitige Anerkennung der Systeme für die biologische Produktion auf den neusten Stand zu bringen. Die entsprechende Aktualisierung erfolgte in Form einer umfassenden gegenseitigen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Japan.
Die erwähnte Anerkennung sowie die Erweiterung der geografischen Herkunft der Zutaten sind am 1. Juni 2026 in Kraft getreten. Die Aktualisierung der Vereinbarung wird den Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Japan neue Impulse verleihen, den Handel mit biologisch erzeugten Agrarprodukten fördern und insbesondere den Zugang für verarbeitete Bio-Produkte zum japanischen Markt vereinfachen.
