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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Dezember 2025

Förderung für die Regional- und Lokalpresse wird verstärkt

Bern, 12.12.2025 — Im Jahr 2026 wird die Ermässigung für die Zustellung der Titel der Regional- und Lokalpresse durch die Schweizerische Post 43 Rappen pro Exemplar betragen. Dieser Anstieg um 15 Rappen gegenüber 2025 ist darauf zurückzuführen, dass der jährliche Bundesbeitrag erhöht wurde und die Zahl der beförderten Exemplare gesunken ist. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten 24 Rappen pro Exemplar und damit 2 Rappen mehr als 2025. Der Bundesrat hat diese Ermässigungen an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 genehmigt.

Diesen Herbst hat der Bundesrat beschlossen, die indirekte Förderung der Regional- und Lokalpresse ab dem 1. Januar 2026 um 10 Millionen Franken zu erhöhen. Der Bundesbeitrag an die Zustellermässigung wird somit für einen befristeten Zeitraum von sieben Jahren von 30 Millionen auf 40 Millionen Franken pro Jahr heraufgesetzt.

Am 1. Oktober 2025 wurden 144 Titel der Regional- und Lokalpresse über die indirekte Presseförderung unterstützt – drei weniger als im Jahr davor. Die Zahl der geförderten Exemplare ging um 7,9 Millionen zurück und liegt neu bei 96,6 Millionen. Die für 2024 gewährten Fördermittel für die Zustellermässigung wurden nicht vollständig ausgeschöpft. Wie gesetzlich vorgesehen wird der Restbetrag von 3,5 Millionen den für 2026 verfügbaren Förderbeiträgen zugeschlagen. Entsprechend hat der Bundesrat eine Ermässigung für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse für das Jahr 2026 von 43 Rappen pro Exemplar genehmigt (2025: Presseförderung 28 Rappen).

Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wurden per 1. Oktober 2025 insgesamt 827 Titel im Rahmen der indirekten Presseförderung unterstützt. Das sind 43 weniger als im Vorjahr. Die jährliche Versandmenge dieser Zeitungen und Zeitschriften sank um 5,1 Millionen Exemplare auf 93,9 Millionen. Zur Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse stehen 20 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommen Fördermittel in Höhe von 2,2 Millionen Franken, die im Jahr 2024 nicht verwendet worden sind. Der Bundesrat hat die Zustellermässigung für 2026 auf 24 Rappen festgelegt, was einer Erhöhung um 2 Rappen gegenüber 2025 entspricht.

Die Listen der förderungsberechtigten Zeitungen und Zeitschriften sind auf der Website des BAKOM publiziert.

Weitere Informationen

Liste der förderungsberechtigten Titel: Presseförderung

Mehr Fördermittel für die Regional- und Lokalpresse (Medienmitteilung vom 15. Oktober 2025)