Ärztliche Gefälligkeitszeugnisse: Geltende Vorschriften sind ausreichend
Bern, 15.10.2025 — Ärztliche Gefälligkeitszeugnisse kommen selten vor. Der Bundesrat erachtet die geltenden rechtlichen Vorschriften als genügend, um ihnen entgegenzuwirken. Er hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 den Bericht «Welche Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse von Ärztinnen und Ärzten?» in Erfüllung eines Postulats (22.3196) gutgeheissen.