Ukraine: Die Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus
Bern, 12.12.2025 — Der Bundesrat hat die Sanktionslisten betreffend Russland und Belarus am 12. Dezember 2025 ausgeweitet. Die Schweiz übernimmt damit diverse Änderungen, welche die EU im Rahmen ihres 19. Sanktionspakets beschlossen hat. Die Massnahmen treten am 13. Dezember 2025 in Kraft.
Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hatte die EU am 23. Oktober 2025 im Rahmen ihres 19. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Der Bundesrat hat die Übernahme diverser Listings durch die Schweiz beschlossen.
Massnahmen gegenüber Russland
Neu wurden 22 natürliche Personen sowie 42 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den neu sanktionierten Personen und Organisationen handelt es sich insbesondere um solche, die dem russischen militärisch-industriellen Komplex oder dem russischen Energiesektor angehören oder dienen, sowie um Unternehmen, die Schiffe der Schattenflotte verwalten.
Zudem wurden 116 neue Schiffe umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands Schattenflotte sind und insbesondere die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte (oil price cap) unter Anwendung riskanter Transportpraktiken umgehen.
Im Handelsbereich wurden zudem 45 neue Unternehmen, darunter in Drittstaaten, strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Ziel dieser Massnahme ist es, Lieferungen von kritischen Gütern an den militärisch-industriellen Komplex Russlands entgegenzuwirken.
Fünf russische Banken und vier Filialen russischer Banken in Drittstaaten werden zudem einem Transaktionsverbot unterstellt, insbesondere weil sie russische Zahlungssysteme verwenden. Ebenfalls werden acht Unternehmen in Drittstaaten einem Transaktionsverbot unterstellt, weil sie den Zweck der Sanktionen massgeblich untergraben.
Die Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beinhaltet zudem die Verlängerung von Fristen zur Bewilligung von Ausnahmen, um Schweizer Unternehmen einen geordneten Abzug von Investitionen aus Russland zu ermöglichen.
Das 19. Sanktionspaket der EU sieht eine Reihe weiterer Massnahmen im Finanz-, Energie- und Handelsbereich vor, über welche der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 informiert wurde. Er wird sich in einem zweiten Schritt mit diesen umfassenden Massnahmen befassen und darüber informieren.
Massnahmen gegenüber Belarus
Die EU hatte am 23. Oktober 2025 auch Massnahmen gegenüber Belarus erlassen. Hintergrund dafür ist die anhaltende Beteiligung von Belarus am Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die Schweiz hat die beschlossenen Listings übernommen und zwei natürliche Personen und drei Unternehmen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Mit den sektoriellen Massnahmen wird sich der Bundesrat ebenfalls in einem nächsten Schritt befassen und darüber informieren.
Rückfragen Unternehmen:
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AS 2025 837 - Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine | Fedlex
AS 2025 836 - Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus | Fedlex
