Zusammenarbeit mit Europäischer Eisenbahnagentur um zwei Jahre verlängert
Bern, 09.12.2025 — Eine Übergangslösung regelt die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Eisenbahnagentur. Diese wird bis Ende 2027 verlängert. Das wurde an der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU am 9. Dezember 2025 in Brüssel entschieden. Zudem hat die Schweiz gegenüber der EU die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur wirtschaftlichen Unterstützung des Schienengüterverkehrs erläutert.
Seit 2019 ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der ebenfalls im Jahr 2019 eingeführten Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand im Zulassungsverfahren für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
Bis die bestehende Zusammenarbeit mit der ERA weiterentwickelt und verstetigt werden kann, wird diese Kooperation mit einer Übergangslösung sichergestellt. Bisher war diese Übergangslösung jeweils um ein Jahr verlängert worden. Aufgrund der Fortschritte beim neuen Vertragspaket Schweiz-EU (Bilaterale III) konnte die Zusammenarbeit ab 2026 um zwei Jahre verlängert werden.
Massnahmen im Güterverkehr erläutert
An der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses in Brüssel hat die Schweizer Delegation zudem die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Schienengüterverkehr erläutert, welche das Bundesamt für Verkehr im Nachgang zum Unfall im Gotthard-Basistunnel ergriffen hat. Die Schweiz setzt sich weiterhin für eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene ein, die in der Branche möglichst breit abgestützt ist.
Weiter hat die Schweizer Delegation, die von der Direktorin des Bundesamts für Verkehr, Christa Hostettler, geleitet wurde, die EU über die kürzlich ergriffenen Massnahmen zu Gunsten der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene orientiert. Sie wies dabei auf die Wichtigkeit gut ausgebauter Zulaufstrecken zur NEAT hin.
Schliesslich wurde an der Sitzung des Gemischten Ausschusses in Brüssel der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU mit zwei neuen Rechtsakten aktualisiert. Damit wird anerkannt, dass die Schweiz in den jeweiligen Bereichen gleichwertige Regelungen wie die EU hat.
