Behördenübergreifende Schwerpunktaktion «Peptide 2026»
Bern, 30.06.2026 — Swissmedic hat am 22. Juni 2026 gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Swiss Sport Integrity SSI eine Schwerpunktaktion zu illegal importierten Peptiden durchgeführt. Dabei wurden gezielt Sendungen kontrolliert, bei denen der Verdacht bestand, dass sie illegal importierte Peptide oder vergleichbare Substanzen enthalten. Die Aktion zeigt: Solche Produkte werden zunehmend über unkontrollierte Online-Kanäle bestellt – oft ohne Zulassung, ohne Qualitätsgarantie und mit erheblichen Risiken für die Gesundheit.
Peptide sind kleine Proteinmoleküle, die an verschiedenen biologischen Prozessen beteiligt sind. Sie kommen nicht nur in Arzneimitteln vor, sondern zunehmend auch im illegalen Handel. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden 46 Sendungen mit dubiosen peptidhaltigen Präparaten entdeckt und kontrolliert. 23 Sendungen wurden zurückbehalten, davon wurden 21 durch Swiss Sport Integrity als Doping und zwei durch Swissmedic als Arzneimittel kategorisiert. Weil die Mengen innerhalb der gesetzlichen Toleranzgrenzen lagen, mussten 23 Sendungen trotz Gesundheitsgefahr freigegeben werden. Die Empfänger wurden jedoch in einem Begleitbrief darauf hingewiesen, dass die Anwendung des Präparats auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko erfolgt. Die grosse Mehrheit (etwa 80 %) der kontrollierten Sendungen stammte aus Polen. Die Produkte waren häufig falsch deklariert und stammten aus unkontrollierten Quellen.
Die Ergebnisse bestätigen eine Entwicklung, die Swissmedic, das BAZG und SSI seit einiger Zeit beobachten: Produkte aus dem Grenzbereich zwischen Arzneimitteln, Lifestyle-Angeboten und Dopingmitteln gelangen zunehmend über Online-Kanäle zu privaten Bestellerinnen und Bestellern in der Schweiz. Die Kontrollen machen zudem sichtbar, wie professionell solche Angebote vermarktet werden und wie schwer es für Konsumentinnen und Konsumenten ist, unseriöse Angebote zu erkennen.
Riskante Substanzen hinter vermeintlich einfachen Lösungen
Wer solche Produkte bestellt, sucht häufig nach schnellen Lösungen: mehr Muskelmasse, weniger Körperfett, schnellere Regeneration, gebräunte Haut, gesteigerte Libido oder eine allgemein bessere körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Mit solchen Versprechen werden Peptide und peptidartige Substanzen im Internet und in den sozialen Medien beworben.
Peptide sind keine neue Substanzklasse. Es handelt sich um Moleküle, die aus Ketten von Aminosäuren bestehen und teilweise auch natürlich im menschlichen Körper produziert werden. Peptidbasierte Wirkstoffe werden seit Jahrzehnten in Arzneimitteln eingesetzt, etwa bei Diabetes, Hormonstörungen oder bestimmten Krebserkrankungen. Wie bei allen Arzneimitteln müssen Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität wissenschaftlich belegt sein, bevor sie zugelassen werden können.
Peptidartige Substanzen, die über Websites, soziale Medien oder Messenger-Dienste beworben werden, sind häufig für die Anwendung am Menschen ungenügend geprüft und in der Schweiz nicht als Arzneimittel zugelassen. Solche Produkte werden oft als «Research Chemicals», «not for human use» oder Laborchemikalien vermarktet. Gleichzeitig werden sie zur Anwendung am Menschen beworben. Ob die enthaltenen Substanzen und ihre Dosierung tatsächlich der Deklaration entsprechen und unerwünschte Wirkungen auftreten können, ist unklar.
Keine Garantie für Qualität und Sicherheit
Formulierung und Herstellung von Arzneimitteln auf Peptidbasis können aufgrund von Herausforderungen hinsichtlich Stabilität, Absorption und Wechselwirkungen komplex sein. Produkte aus unbekannten, unkontrollierten oder illegalen Bezugsquellen erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen an Arzneimittel. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es schwierig zu beurteilen, ob ein Produkt diesen Anforderungen entspricht. Unkontrollierte Peptid-Produkte können chemisch oder mikrobiologisch verunreinigt sein. Besonders riskant sind Präparate, die injiziert werden: Wenn Sterilität, Stabilität oder Zusammensetzung nicht gewährleistet sind, kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Sport und Fitness
Für Sportlerinnen und Sportler kommt hinzu: Viele dieser Substanzen sind im Sport verboten. Wer entsprechende Produkte bestellt oder anwendet, riskiert neben gesundheitlichen Folgen auch einen Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Swiss Sport Integrity beurteilt entsprechende Fälle und trifft Massnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Vertrieb kann strafbar sein
Gegen diverse in der Schweiz registrierte Webseiten, auf denen Peptide angeboten werden, werden durch SSI Massnahmen getroffen. Wer glaubt, mit einem auf Peptiden basierenden Geschäftsmodell – etwa durch den Aufbau einer sogenannten Dropshipping-Website – einfach Geld verdienen zu können, irrt sich. Wer in der Schweiz nicht zugelassene Arzneimittel vertreibt oder über Dropshipping (Versand an die Endkundschaft innerhalb der Schweiz) anbietet, handelt illegal. Der Vertrieb unkontrollierter Produkte kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deklarationen wie «Research Chemical», «not for human use» oder «Nahrungsergänzungsmittel» ändern daran nichts, wenn die Produkte zur Anwendung am Menschen beworben werden.
Gemeinsames Vorgehen zum Schutz der Bevölkerung
Swissmedic und SSI warnen davor, Peptide oder vergleichbare Substanzen über Websites, soziale Medien oder Messenger-Dienste von unbekannten Anbietern zu bestellen. Nicht zugelassene Produkte sind keine sichere Abkürzung zu mehr Leistung, besserem Aussehen oder schnellerer Regeneration, sondern bergen erhebliche Gesundheitsrisiken. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen zu einer Behandlung sollte eine medizinische Fachperson beigezogen werden.
