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MedienmitteilungVeröffentlicht am 24. Juni 2026

Mehrwertsteuer für die Sicherheit: Bundesrat passt Erhöhung auf 0,5 Prozentpunkte an

Bern, 24.06.2026 — Der Bundesrat will die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz stärken und dafür die Mehrwertsteuer befristet erhöhen. An seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 hat er dazu weitere Beschlüsse gefasst. Um die Belastung von Bevölkerung und Wirtschaft tiefer zu halten und die Ergebnisse der Vernehmlassung zu berücksichtigen, reduziert er die vorgesehene Erhöhung des Normalsatzes von 0,8 auf 0,5 Prozentpunkte und verzichtet auf eine Anpassung des reduzierten Satzes für Lebensmittel und Medikamente. Die zusätzlichen Einnahmen fliessen vollständig in Rüstungsausgaben der Armee. Weitere Sicherheitsausgaben werden über den Bundeshaushalt finanziert. Weitgehend unumstritten ist der verschuldungsfähige Rüstungsfonds, um dringende Beschaffungen zu beschleunigen und die Sicherheit der Schweiz rasch zu verbessern.

Die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerte bis am 30. Mai 2026. Die Teilnehmenden anerkennen mehrheitlich den Handlungsbedarf zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer als Mittel zur Finanzierung des Mehrbedarfs wird von rund der Hälfte der Teilnehmenden (Mehrheit der Kantone, einzelne Parteien sowie weitere interessierte Kreise) besonders wegen der raschen Umsetzbarkeit und mangels realistischer Alternativen befürwortet. Gleichzeitig werden aber ihre Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft sowie ihre politische Mehrheitsfähigkeit kritisch beurteilt und alternative Finanzierungsmodelle gefordert oder vorgeschlagen.

Weitgehend unumstritten war die Einrichtung eines verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Der Bundesrat hält daran fest, da damit notwendige Anzahlungen geleistet, Zahlungsspitzen abgefedert und Beschaffungen beschleunigt werden können.

Anpassung der Vorlage, ohne Stärkung der Sicherheit zu gefährden

Für den Bundesrat ist klar, dass angesichts der verschlechterten Sicherheitslage die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz gestärkt werden müssen und dass dazu ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln besteht. Insbesondere die am 19. Juni 2026 vom Bundesrat beschlossene Ausrichtung der Armee auf die Verteidigungsfähigkeit kann nur umgesetzt werden, wenn der Armee die vorgeschlagenen Mehrmittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig nimmt der Bundesrat die Bedenken einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden auf, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft nicht zu stark belastet werden dürfen, und passt die Vorlage an. Dadurch verbessert der Bundesrat die Akzeptanz der Vorlage im Parlament und anschliessend in der Volksabstimmung.

Die Anpassungen umfassen folgende Bereiche:

  • Geringere MWST-Erhöhung: Um die Belastung für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu reduzieren, soll die Mehrwertsteuer weniger stark als um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Der Normalsatz soll neu befristet um 0,5 Prozentpunkte und der Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte steigen. Auf die Erhöhung des reduzierten Satzes (zum Beispiel für Lebensmittel und Medikamente) wird verzichtet; so werden besonders Haushalte mit tieferem Einkommen weniger belastet. Die Mehreinnahmen werden vollständig für Rüstungsausgaben eingesetzt und neu auf 12 Jahre statt wie bisher 10 Jahre befristet. Diese Gelder decken den Bedarf für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen (gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz) und Preissteigerungen im Rüstungsbereich ab. Zudem können die allfällige Beschaffung eines zweiten Systems für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite und Mehrkosten für das System Patriot finanziert werden.
  • Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP im Bundeshaushalt priorisiert: Nicht mehr aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP. Die verbesserten Prognosen für den Bundeshaushalt, insbesondere durch die höheren Einnahmen aus der Gewinnsteuer, schaffen Handlungsspielraum.
  • Mehrbedarf der zivilen Bundesämter ebenfalls über den Bundeshaushalt: Auch der Mehrbedarf zur Stärkung der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben wird aufgrund der verbesserten Finanzlage nicht mehr über die Mehrwertsteuer-Erhöhung finanziert. Beispielsweise wird der Mehrbedarf der zivilen Sicherheitsämter im VBS, d.h. NDB und BABS, durch VBS-interne Priorisierungen finanziert. Damit wird eine in der Vernehmlassung mehrfach vorgebrachte Forderung erfüllt.

Rasche Finanzierung zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm für die Sitzung vom 12. August 2026 die Botschaft vorzulegen. Damit kann das Parlament rasch mit der Beratung beginnen. Dadurch wird der Bedrohungslage Rechnung getragen und die Sicherheit und Verteidigung rasch gestärkt.