Integrität von Unterschriftensammlungen: Lancierung des Verhaltenskodex
Bern, 26.03.2026 — Ab dem 26. März 2026 können die Akteurinnen und Akteure von Unterschriftensammlungen dem Verhaltenskodex «Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und fakultative Referenden» beitreten. Der Kodex ergänzt die umfangreichen Massnahmen, die Unterschriftenfälschungen verhindern sollen. Die Bilanz der Massnahmen ist vorläufig positiv, die Anzahl Verdachtsfälle ist in den letzten Monaten markant gesunken.
Ab heute können Initiativ- und Referendumskomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbände und weitere Akteurinnen und Akteure von Unterschriftensammlungen dem Verhaltenskodex «Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und fakultativen Referenden» beitreten. Dieser soll mittel- und längerfristig einen Beitrag zur Integrität von Unterschriftensammlungen leisten.
Wer dem Kodex beitritt, erklärt damit, dass er oder sie Standards und gute Praktiken im Bereich der Unterschriftensammlungen einhält, die das Risiko von Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen senken und die Aufdeckung rechtswidriger oder unlauterer Praktiken begünstigen. So soll zum Beispiel bei kommerziell gesammelten Unterschriftenlisten eine Rückverfolgbarkeit garantiert werden, damit sich im Verdachtsfall feststellen lässt, auf welchen Sammler oder welche Sammlerin die Liste zurückgeht.
Der vom Gesetzgeber bewusst niederschwellig ausgestaltete Zugang zur Unterschriftensammlung soll erhalten bleiben. Der Kodex wurde deshalb von Beginn an auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstregulierung entwickelt, er ist rechtlich nicht bindend und freiwillig. Er beschreitet damit einen Mittelweg zwischen dem Verzicht auf zusätzliche Massnahmen zur Integrität von Unterschriftensammlungen und der Forderung nach schärferen Massnahmen, die eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen notwendig machen würden.
Die öffentliche Konsultation hat gezeigt, dass es eine hinreichende Anzahl Akteurinnen und Akteure gibt, die einen freiwilligen Verhaltenskodex begrüssen. Ob er wirksam sein wird, hängt von ihnen ab: Wenn sie sich dem Kodex anschliessen und die Standards und Praktiken umsetzen, die er vorgibt, trägt er zur Integrität von Unterschriftensammlungen bei.
Vorsichtig positive Bilanz
Die Bundeskanzlei ist seit geraumer Zeit mit mutmasslich gefälschten Unterschriften und unlauteren Sammelpraktiken im Zusammenhang mit eidgenössischen Volksbegehren befasst. Bereits 2022 reichte sie eine erste Strafanzeige ein. Anfang 2024, als die Zahl der Verdachtsfälle anstieg, verstärkte sie die Kontrolle der eingereichten Unterschriftenlisten. Im Herbst 2024 ergriff sie zusätzliche Massnahmen: Eine Ausweitung der verstärkten Kontrollen, das Meldungsmonitoring für Gemeinden und Kantone, den Austausch mit der Wissenschaft sowie die Information und Sensibilisierung von Komitees und der Behörden. Zudem hat sie seither vier weitere Strafanzeigen eingereicht.
Eine vorläufige Bilanz zeigt, dass die Massnahmen der Bundeskanzlei Wirkung entfalten. Die Fälle von mutmasslich gefälschten Unterschriften gingen seit Herbst 2024 deutlich zurück. Zuletzt sind der Bundeskanzlei über das Meldungsmonitoring nur noch vereinzelt Verdachtsfälle gemeldet worden und sie ist auch im Rahmen ihrer eigenen Kontrollen kaum mehr auf Verdachtsfälle gestossen. Die Bundeskanzlei wird die laufenden Massnahmen konsequent weiterführen, um das niederschwellige Unterschriftensammeln und das Vertrauen der Bevölkerung in die direktdemokratischen Prozesse miteinander zu vereinbaren.
