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FremdmitteilungVeröffentlicht am 18. Februar 2026

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bern / Berne / Berna, 18.02.2026 — Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrationspaktes
Eine neue nationale Eurodac-Verordnung gewährleistet für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie weitere Beteiligte eine einheitliche Regelung der Dateneingaben im Ausländer- und Asylbereich. Diese neue Verordnung muss einschlägige Begriffsbestimmungen, Einzelheiten zur Datenübermittlung an die zuständigen Behörden, die Funktionsweise des National Access Point (NAP) sowie Einzelheiten zum Zugriff der nationalen Stellen, die Visa und ETIAS-Reisegenehmigungen ausstellen, enthalten. Darüber hinaus muss sie die Verfahren für den Erhalt von Eurodac-Daten durch die Behörden, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zuständig sind, festlegen. Die Eurodac-Verordnung regelt auch alle Aspekte des Datenschutzes und der Bekanntgabe von Daten an Drittstaaten. Auch die Rolle der Expertinnen und Experten für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder soll in der Verordnung definiert werden.
Datum der Eröffnung: 18. Februar 2026
Vernehmlassungsfrist: 25. Mai 2026