Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Bern / Berne / Berna, 18.02.2026 — Änderung der Postverordnung: Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung (Umsetzung Pa. Iv. 22.423, zweiter Teil)
Das Parlament hat am 21. März 2025 einer Änderung des Postgesetzes zugestimmt, die den Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse bezweckt (BBl 2025 1104). Künftig sollen auch in der Frühzustellung beförderte Zeitungsexemplare subventioniert werden. Die Umsetzung erfordert Ausführungsbestimmungen in der Postverordnung. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2027 geplant. Die Ausweitung ist auf sieben Jahre befristet.
Datum der Eröffnung: 18. Februar 2026
Vernehmlassungsfrist: 25. Mai 2026
