Neue Strafnorm zum Stalking tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Bern, 19.11.2025 — Wer einer Person nachstellt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
