Neuwahl eines Mitglieds der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung
Bern, 30.04.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 Bernhard Solomita Nyfeler per 1. Mai 2025 zum neuen Mitglied der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) gewählt. Er löst Urs von Arx ab, der die UKI aufgrund seiner Pensionierung verlässt. Die UKI hat die Aufgabe, die nachrichtendienstliche Funk- und Kabelaufklärung auf ihre Recht- und Verhältnismässigkeit zu prüfen.
Die Schweiz verfügt für nachrichtendienstliche Zwecke über Mittel, um im Ausland Funk-, Kabel- und Satellitenkommunikation aufzuklären. Um die Recht- und Verhältnismässigkeit dieser Tätigkeiten zu prüfen, besteht seit 2003 die UKI. Es handelt sich dabei um ein verwaltungsinternes und interdepartementales Kontrollorgan. Die UKI berichtet jährlich dem Chef VBS, dem Bundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments über ihre Kontrolltätigkeiten.
Die UKI besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren ernannt werden. Der Bundesrat hat Bernhard Solomita Nyfeler, Telecomingenieur beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) per 1. Mai 2025 als neues Mitglied für den Rest der laufenden Amtsperiode bis Ende 2027 gewählt. Bernhard Solomita Nyfeler löst Urs von Arx (BAKOM) ab, der die UKI aufgrund seiner Pensionierung im Frühjahr 2025 verlässt.
Der Bundesrat hat vom Ausscheiden von Herrn Urs von Arx per 30. April 2025 aus der UKI Kenntnis genommen und dankt ihm für seine geleisteten Dienste.
Neu setzt sich die UKI wie folgt zusammen:
- Martin Wyss (Vorsitzender), stellvertretender Chef Rechtssetzungsbegleitung II im Bundesamt für Justiz;
- Patrick Gansner, Referent Sicherheitspolitik im Generalsekretariat EJPD
- Florian Egloff, Chef Geschäfte Cyber und Nachrichtendienst im Generalsekretariat VBS;
- Bernhard Solomita Nyfeler, Telecomingenieur im Bundesamt für Kommunikation
Weiterentwicklung der UKI mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes
In der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) ist unter anderem vorgesehen, die Aufgaben der UKI in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) zu überführen. Damit werden zukünftig sämtliche Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten von einer Behörde wahrgenommen.
