Der Bundesrat hält die Einführung von gemeinsamen Gutachten in der Invalidenversicherung für unangemessen
Bern, 15.10.2025 — Medizinische Gutachten sind ein zentrales Element der Invalidenversicherung (IV). Sie sind eines der Instrumente, die fundierte Entscheide für oder gegen die Ausrichtung einer Rente ermöglichen. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 gegen einen Gesetzesentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgesprochen. Bei monodisziplinären Gutachten sah die Vorlage der SGK-N ein gemeinsames Gutachten vor, das die von der IV bezeichnete sachverständige Person und die von der versicherten Person ausgewählte sachverständige Person erstellen, wenn vorgängig keine Einigung über die Wahl der Sachverständigen zustande kommt. Der Bundesrat erachtet die von der SGK-N vorgebrachten Anliegen als legitim, ist aber der Ansicht, dass das angestrebte Ziel auch mit dem aktuellen Verfahren erreicht werden kann. Die Vorlage der SGK-N würde im Übrigen die Abläufe erschweren, ohne eine bessere Akzeptanz der Ergebnisse der Gutachten bei den Versicherten zu erzielen.