Bundesrat will Verankerung der Landessprache in der Schule stärken – Vernehmlassung eröffnet
Bern, 12.06.2026 — Der Bundesrat will den Zusammenhalt und die Sprachenvielfalt in der Schweiz stärken. An seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 hat er die Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes eröffnet. Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor, mit denen der Unterricht von Landessprachen gesichert werden kann. Dies für den Fall, dass die Kantone ihre 2004 beschlossene Sprachenstrategie aufgeben.
Die Stellung der Landessprachen im obligatorischen Unterricht ist eine Frage von nationaler Bedeutung. Für den Zusammenhalt der Willensnation Schweiz ist es entscheidend, dass sich die Bevölkerung über die Sprachgrenzen hinweg in den Landessprachen verständigen kann. Die Bundesverfassung bringt dies mit einem umfassenden sprachpolitischen Auftrag zum Ausdruck: Demnach haben Bund und Kantone die gemeinsame Aufgabe, für den Erhalt und die Förderung der Landessprachen sowie für die Stärkung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften einzutreten. Es liegt in der Verantwortung des Bundes, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen zu fördern sowie den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt und den Schutz der nationalen Minderheiten zu sichern. Die Kantone ihrerseits sind verpflichtet, das Schulwesen zu harmonisieren, damit die Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz gewährleistet bleiben.
Mit der Sprachenstrategie haben die Kantone 2004 eine Harmonisierungslösung verabschiedet, die 2009 Eingang in das HarmoS-Konkordat fand. Aktuell gibt es in vereinzelten Kantonen indes Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache in der Primarschule aufzuheben, was der Sprachenstrategie der Kantone widerspricht. Der Bundesrat ist über diese Entwicklung beunruhigt. Er schlägt vor, den Unterricht einer zweiten Landessprache in der Primarschule im Sprachengesetz zu verankern. Dazu möchte er Artikel 15 des Sprachengesetzes anpassen und stellt dafür zwei Varianten zur Diskussion:
- Die geltende HarmoS-Lösung wird im Sprachengesetz festgeschrieben: Erlernen von zwei Fremdsprachen im Verlauf der Primarschulstufe; eine Landessprache und Englisch;
- Eine Minimalvorgabe mit grösserem Spielraum für die Kantone wird im Sprachengesetz festgeschrieben: Der Unterricht einer zweiten Landessprache beginnt in der Primarschulstufe und dauert bis zum Ende der Sekundarstufe I.
Die Anpassung erübrigt sich, wenn die Kantone ihre bestehende Sprachenstrategie weiterhin verfolgen und auf abweichende Entscheide verzichten. In diesem Fall wird der Bundesrat davon absehen, dem Parlament eine Änderung des Sprachengesetzes zu beantragen.
Der Bundesrat verfolgt die laufende Diskussion in den Kantonen sowie die Lösungsfindung auf interkantonaler Ebene über eine Verbesserung des Unterrichts der Landessprachen aufmerksam. Dabei legt er Wert darauf, dass die Vorgaben der Verfassung beachtet und respektiert werden. Er ist der Ansicht, dass staats- und bildungspolitische Gründe Vorgaben des Bundes zum Unterricht der Landessprachen erfordern, wenn die Kantone sich nicht auf ein verfassungskonformes Vorgehen verständigen können. Dafür stützt er sich auf Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Bund in diesem Fall verpflichtet ist, entsprechende Vorgaben zu machen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Oktober 2026.
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Erläuternder Bericht zur Eröffnungdes Vernehmlassungsverfahrens
