Bundesrat beschliesst den Beitritt zum Protokoll über die dauerhafte Neutralität und den Betrieb des Panamakanals
Bern, 13.05.2026 — In einer Zeit tiefgreifender geopolitischer Entwicklungen setzt der Bundesrat ein Zeichen für den freien Seeverkehr und das Völkerrecht. Er hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 den Beitritt zum Protokoll über die dauerhafte Neutralität und den Betrieb des Panamakanals beschlossen. Das Protokoll sieht vor, dass die Durchfahrt durch den Panamakanal für alle Staaten und zu allen Zeiten offen und sicher sein soll.
Inhalt des Protokolls
Die Neutralität des Panamakanals ist im Abkommen über die dauerhafte Neutralität und Betrieb des Panamakanals zwischen Panama und den USA von 1977 festgehalten. Sie bezieht sich darauf, dass der Panamakanal zu Friedens- und Kriegszeiten sicher und offen für die friedliche Durchfahrt für Schiffe aller Staaten sein muss. Dadurch soll vermieden werden, dass er Ziel eines bewaffneten Konflikts zwischen Staaten wird. Bei der Neutralität des Panamakanals handelt es sich somit um eine andere Neutralität als jene von Staaten. Staaten, die das Protokoll zum Abkommen unterzeichnen, verpflichten sich, diese dauerhafte Neutralität des Panamakanals anzuerkennen und sie zu respektieren.
Weiter stellen die Staaten sicher, dass Schiffe, die ihre Flagge führen, die Regeln des Abkommens beachten.
Der Seeverkehr ist für den Schweizer Aussenhandel und als Anbieter von maritimen Dienstleistungen von grosser Bedeutung. Der Bundesrat anerkennt mit dem Beitritt die Wichtigkeit der Neutralität des Panamakanals für den globalen Welthandel und Frieden und Sicherheit in der westlichen Hemisphäre. Für die Schweiz entstehen durch den Beitritt keine neuen Rechte oder Pflichten
Bilaterale Beziehungen zu Panama
Die Schweiz und Panama pflegen sehr gute Beziehungen. So sind Panama und die Schweiz Teil des Freihandelsabkommens EFTA – Zentralamerika und tauschen sich im Rahmen der plurinationalen Initiative Future of Investment and Trade (FIT) Partnerschaft zu Wirtschaftsfragen aus. 2024 ratifizierten die beiden Länder einen Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen. Panama eröffnete 2025 eine Botschaft in Bern.
