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FremdmitteilungVeröffentlicht am 9. Dezember 2025

SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan angepasst

Bern, 09.12.2025 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Dezember 2025 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan angepasst. Dabei wurde eine natürliche Person neu in den Anhang aufgenommen. An zwei Einträgen wurden technische Korrekturen vorgenommen. Die Massnahmen treten am 9. Dezember 2025 um 23:00 Uhr in Kraft.