Besserer Schutz der AHV bei überhöhten Dividenden
Bern, 15.10.2025 — Mit den 2009 und 2020 eingeführten Unternehmenssteuerreformen wurden Anreize zur Ausrichtung von Dividenden anstelle von Löhnen verstärkt. Dividenden bieten einen Steuervorteil, da sie nur noch teilbesteuert werden. Da sie im Gegensatz zu Löhnen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, kann dies für die AHV zu Beitragseinbussen führen. Das Ausmass der Problematik lässt sich aufgrund fehlender Daten zu den ausgeschütteten Dividenden nur schwer abschätzen. Gemäss dem Bundesrat weisen die aktuellen Massnahmen zur Bekämpfung überhöhter Dividenden allerdings Lücken auf. Eine mögliche Lösung wird im Rahmen der nächsten AHV-Revision vertieft untersucht. Dies geht aus dem Bericht in Erfüllung des Postulats Herzog (22.4450) hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 verabschiedet hat.